Auf akute Erfordernisse reagieren

Die Notwendigkeit die Patientenunterbringung zu verbessern wurde zusätzlich durch die COVID19-Pandemie verstärkt.
Viele Krankenhäuser verfügen noch über Mehrbettzimmer. Diese sind im Pan- und Epidemiefall jedoch nur eingeschränkt für die Krankenbehandlung geeignet.
Förderung der Anpassungen
Umbau zu Ein- und Zweibettzimmern

Optimiert für besondere Behandlungserfordernisse
Über die Förderinitiative können Mehrbettzimmer in Ein- oder Zweibettzimmer umgebaut werden. Dabei müssen die krankenhausplanerisch festgesetzten Bettenzahlen verpflichtend reduziert werden. Diese müssen dem Land, worüber der Antrag gestellt wird, nachgewiesen werden. Dann wird der Krankenhausplan entsprechend angepasst.
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