Anpassung von Patientenzimmern an besondere Behandlungs­erfordernisse

Auf alles vorbereitet sein

Verbesserung der Patientenzimmer

Auf akute Erfordernisse reagieren

Patient mit Pflegekraft

Die Notwendigkeit die  Patientenunterbringung zu verbessern wurde zusätzlich durch die COVID19-Pandemie verstärkt.

Viele Krankenhäuser verfügen noch über Mehrbettzimmer. Diese sind im Pan- und Epidemiefall jedoch nur eingeschränkt für die Krankenbehandlung geeignet.

Förderung der Anpassungen

Umbau zu Ein- und Zweibettzimmern

Freie Bettenkapazitäten

Optimiert für besondere Behandlungserfordernisse

Über die Förderinitiative können Mehrbettzimmer in Ein- oder Zweibettzimmer umgebaut werden. Dabei müssen die krankenhausplanerisch festgesetzten Bettenzahlen verpflichtend reduziert werden. Diese müssen dem Land, worüber der Antrag gestellt wird, nachgewiesen werden. Dann wird der Krankenhausplan entsprechend angepasst.

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